Wegen einer 10-minütigen Kaffeepause wurde eine deutsche Reinigungskraft von ihrem Arbeitgeber fristlos vor die Tür gesetzt. Sie hatte sich nicht ausgestempelt und die Pause unerlaubterweise in ihrer Arbeitszeit gemacht, so die Begründung. Die Frau klagte dagegen - und verlor nun vor Gericht.Ein besonders brisanter Fall des Arbeitsrechts sorgt derzeit in Deutschland für Wirbel - die heute 64-jährige Reinigungskraft hatte am 8. Oktober 2021 um 7.
Dummerweise entdeckte sie ihr Chef bei der ungenehmigten Auszeit von seinem Auto aus - später darauf angesprochen stritt die Frau jedoch alles ab. Selbst nach wiederholter Nachfrage, blieb sie bei ihrer Version der Geschichte - erst als ihr Arbeitgeber behauptete, Beweisfotos vorlegen zu können, gestand sie, dort einen Kaffee getrunken zu haben.Nach acht Jahren im Betrieb war Schluss
Das Resultat: Fristlose Entlassung für die zu 100 Prozent schwerbehinderte Frau - nach acht Jahren im Betrieb war damit das Dienstverhältnis beendet. Die Raumpflegerin wollte das nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Das Landesgericht Hamm gab nun aber ihrem Arbeitgeber recht.Demnach darf eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt - selbst, wenn es sich nur um ein einmaliges Vergehen handelt.
Ausschlaggebend war dabei offenbar das Verhalten der Frau - sie hatte ihren Arbeitgeber schlicht angelogen. Die Kündigung bleibt somit bestehen, auch die Gerichtskosten muss die Klägerin selbst zahlen.
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