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„Sonntags geöffnet“ – mit diesem auffälligen Sticker am Schaufenster wirbt der Barbershop in der Herzog-Leopold-Straße. „Da ist Party, am Sonntag stehen drei bis vier Autos in der Fußgängerzone“, beschreibt der Wiener Neustädter Friseur Peter Maurer das Betriebsgeschehen an dem Tag, an dem eigentlich Ruhe herrschen sollte.
Das wäre zwar bei Handelsbetrieben ein zulässiges Argument, nicht aber bei Friseuren, die zu den Handwerksbetrieben zählen, heißt es seitens der Wirtschaftskammer. Die einzige Ausnahme hierbei stellt die im Arbeitsruhegesetz verankerte Öffnung bei „vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf dar“, wie es beispielsweise bei der Wiedereröffnung nach Corona der Fall war. „Der Grund muss außertourlich sein.
Friseursalons Wiener Neustadt Sonntagsöffnung Gesetzliches Verbot
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