Freundin in Region Wienerwald bedroht: sechs Monate unbedingte Haft

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Junger Mann wird am Landesgericht St. Pölten zu Haftstrafe verurteilt. (NÖNplus)

NÖN.at verwendet Cookies, um dir regionalisierte Inhalte und das beste Online-Erlebnis zu ermöglichen. Daher empfehlen wir dir die Speicherung von Cookies in deinem Browser zuzulassen. Solltest du nicht wissen, wie das funktioniert, werden dir folgende Links helfen:„Er konnte der liebste Mensch sein, aber dann war er wegen Kleinigkeiten böse, hat angefangen, herumzuschreien und zu stressen“, erzählt eine junge Frau aus dem Raum Neulengbach bei der Gerichtsverhandlung in St.

Nachdem es bei dem Paar immer wieder Streit gegeben hatte, kam es zur Trennung. Aber auch die verlief nicht friedlich. „Er wollte die Sachen, die er mir gekauft hat, wiederhaben. Er wollte die Unterwäsche, die er mir geschenkt hat, behalten“, erzählt die Zeugin. Er habe versucht, ihr Gewand anzuzünden. Er habe sie bedroht: „Ich schnalz dir eine. Ich hau dir eine rein, dass du nicht aufstehst“, soll der junge Mann gesagt haben.

Der Beschuldigte ist teilweise geständig. Dass er seine Ex bedroht habe, tue ihm leid, beteuert er vor dem Richter. Dass er ihr Gewand anzünden wollte, stimme nicht. Die Beziehung sei „toxisch“ gewesen, er sei nicht alleine schuld, seine Freundin habe ihn auch öfter beschimpft, sagt der junge Mann, der wegen Körperverletzung und anderen Delikten mehrfach vorbestraft ist.

Die Bewährungshelferin betont, dass ihr Klient besonders kooperativ und zuverlässig sei: „Er hat aus seinen Fehlern gelernt. Er wird sich gut überlegen, mit wem er eine Beziehung eingeht.“ Der Angeklagte wird schuldig gesprochen. „Es steht Aussage gegen Aussage. Ich habe keinen Grund, an den Aussagen des Opfers zu zweifeln“, hält der Richter fest. Er verurteilt den Angeklagten wegen Nötigung und gefährlicher Drohung zu einer unbedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Dazu kommen 40 Tage aus einer früheren bedingten Haftstrafe. „Eine Fußfessel wäre allenfalls ein gangbarer Weg“, so der Richter.

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