Die Behörden, nicht die Wirte, sollen ab dem 18. Jänner mit dem Öffnen der Gastronomie das"Freitesten" kontrollieren.
Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, stellt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am Dienstag klar. "Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein", so Köstinger.
Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die"Freigetesteten" verpflichtet, das negative Testergebnis bei sich zu tragen."Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann", so die Ministerin.
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