worden. Wie Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, gegenüber der APA sagte, wurde dieser Beschluss von einem Journalrichter gefällt. Der ehemalige Sportler verzichtete auf Rechtsmittel.
Seisenbacher machte vor dem Richter keine Angaben und verzichtete auch auf die Anwesenheit seines Rechtsanwalts, Bernhard Lehofer. Die U-Haft ist nicht befristet, da die Anklage bereits eingebracht wurde, so Salzborn.Der Ex-Judoka war am Donnerstag von der Ukraine aufgeliefert und anschließend in diegebracht worden. Binnen 48 Stunden musste nun über die Untersuchungshaft entschieden werden. Rechtsanwalt Bernhard Lehofer hatte seinen Mandanten am Freitag im Grauen Haus aufgesucht.
Seisenbacher tauchte in der Ukraine unter, wo er am 1. August 2017 in Kiew festgenommen wurde. Österreichs Justiz bemühte sich seither vergeblich um eine Auslieferung, weil die inkriminiertenAsylantrag, der aber von der Ukraine im November 2017 abgelehnt wurde. Abgesehen vom negativen Asylbescheid gab es seit Herbst 2017 bereits eine aufrechte Verpflichtung zur Ausreise gegen Seisenbacher.
Der Österreicher dürfte zwei Mal versucht haben, mit gefälschten Papieren - sein österreichischer Reisepass war eingezogen worden - aus der Ukraine zu flüchten. Am 11. Februar 2018 wollte Seisenbacher in Odessa mit einem falschem Reisedokument ausreisen. Er wurde damals gefasst und nach kurzer Haft wieder auf freien Fuß gesetzt.
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