"Alle Anwesenden gehörten zur Familie, waren aber aus fünf Haushalten", erklärt der Polizeisprecher aus dem Landkreis Kronach . Da jedoch in Deutschland private Feiern nur mit fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt sind, erwartet alle Beteiligten jetzt eine Strafe in Höhe von jeweils 400 Euro.
In Österreich sind die Vorschriften derzeit sogar noch strikter: Laut der adaptierten"rechtlichen Begründung" der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung darf nur ein Einzelner eines Haushalts Mitglieder eines anderen Haushalts treffen oder besuchen, wobei deren Anzahl keine Rolle spielt. Dabei muss es sich aber um"engste Familienangehörige" oder"wichtige Bezugspersonen" handeln.
Wenn es in den eigenen 4 Wänden war und sie die Polizei reingelassen haben, selber Schuld 🤷🏻♂️
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