Johann Fuchs, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, war im August wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Die Schuldsprüche wurden nun vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben.
Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung. Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine"Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.
wieder eher ein Schuss in den Ofen für die ÖVP Hassbrigade !
Ohne auf den Fall zu replizieren: Amtsmissbrauch ist mehr oder weniger totes Recht in Österreich.
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