Ab 7. Dezember gelten Ausgehbeschränkungen, wie sie im soften Lockdown gegolten haben. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr darf man die Wohnung nur aus vier Gründen verlassen: Arbeit, für notwendige Besorgungen , um anderen zu helfen oder um sich an der frischen Luft zu bewegen.Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb auf. Ab dem Alter von 10 Jahren müssen die Schüler aber auch im Unterricht Masken tragen.
Ist das Abstandhalten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.sind wieder geöffnet. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Für Besucherbereiche gilt eine Mindestanforderung von 10 pro Besucher.MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.
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