WIEN. Das Wiener Oberlandesgericht hat am Donnerstag die fünfjährige Haftstrafe für Ex-Judoka Peter Seisenbacher um zwei Monate auf vier ...
Der Richter-Senat, der über die bedingte Entlassung entscheidet, muss in jedem Fall Stellungnahmen des Leiters der Justizanstalt Graz-Karlau, der Staatsanwaltschaft und von Seisenbacher selbst einholen. Es wird auch Einschau in den Personalakt des Häftlings sowie in die Akten des Strafverfahrens genommen.
"Das Gutachten wird Ende Oktober erwartet", sagte Gerichtssprecherin Schwarz. Mit der Entscheidung, ob Seisenbacher bedingt entlassen wird, sei"in zwei, drei Wochen" zu rechnen. Nicht nur die Judo-Szene, auch weite Teile der Öffentlichkeit hatten ungläubig reagiert, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Wien 2013 gegen Seisenbacher Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aufgenommen hatte. Der Olympiasieger von 1984 in Los Angeles, der vier Jahre später in Seoul seinen Titel erfolgreich verteidigte, war nach dem Ende seiner aktiven Karriere für viele ein Idol geblieben.
Seisenbacher hatte sich dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu entziehen versucht, indem er sich Ende 2016 in die Ukraine absetzte. Er wurde im August 2017 in einer Wohnung in Kiew festgenommen. Erst im September 2019 wurde er ausgeliefert und an die Wiener Justiz übergeben, wo er in U-Haft genommen wurde. Die in der Ukraine verbrachte Zeit in Haft sowie die U-Haft in Wien wurden Seisenbacher auf die fünfjährige Freiheitsstrafe angerechnet.
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