EuGH erlaubt Abschiebungen in EU-Länder mit niedrigeren Sozialstandards

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Ein Verbot Flüchtlinge aus einem ins andere EU-Land nach den Dublin-Regeln abzuschieben, könne es erst bei 'extremer materieller Not' im Zielland geben - nicht etwa bei drohender Obdachlosigkeit.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Mängel im Sozialsystem stünden dem noch nicht entgegen, urteilte der Gerichtshof am Mittwoch. Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und"extreme materielle Not" drohe.

Nach den Luxemburger Urteilen ist dies nicht ausgeschlossen, die Hürden bleiben aber hoch. Eine Rückführung in das Einreiseland ist erst dann unzulässig, wenn dies Flüchtlinge"in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt".Konkret geht es unter anderem um einen Flüchtling aus Gambia.

Überschritten sei die Schwelle erst bei einer unmenschlichen"extremen materiellen Not", die es Flüchtlingen nicht erlaube,"ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden".entschied weiter, dass sich dies auf 18 Monate verlängern kann, wenn ein Flüchtling seine Unterkunft verlässt, um sich der Abschiebung zu entziehen.

 

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EuGH erlaubt Abschiebung in andere EU-LänderEin Verbot Flüchtlinge aus einem ins andere EU-Land nach den Dublin-Regeln abzuschieben, könne es erst bei 'extremer materieller Not' im Zielland geben - nicht etwa bei drohender Obdachlosigkeit. Endlich ein gutes Urteil vom EuGH.Die Herrn Migranten wollen sich wirklich nur die Rosinen rauspicken oder anders gesagt wo es die besten Sozialleistungen gibt da bleiben wir.
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