Das Artikel-7-Verfahren war 2017 wegen der Justizreformen der damaligen rechtsnationalen polnischen Regierung eingeleitet worden. Es bestehe keine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen mehr.hat am Mittwoch in Brüssel bekanntgegeben, das gegen Polen eingeleitete Artikel-7-Verfahren wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit einzustellen.
Das Verfahren war 2017 wegen der Justizreformen der damaligen rechtsnationalen polnischen Regierung eingeleitet worden. Nach einer Überprüfung der jüngsten Reformen, die die neue, proeuropäische polnische Regierung unterMaßnahmen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Justizsystems. Beim Ministertreffen vorige Woche hatte nur Ungarn Einwände gegen die Einstellung erhoben. Ungarn ist nun das letzte Land, gegen das ein Artikel-7-Verfahren läuft.
„Heute ist ein wichtiger Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und in der Europäischen Union. Wir werden weiterhin mit den polnischen Behörden zusammenarbeiten, um sie bei ihren Bemühungen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen“, erklärte Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová. Sie hatte vorige Woche betont, dass die Einstellung des Verfahrens nicht bedeute, das Polen gar nicht mehr überwacht werde.
Polen war 2017 der erste Staat, gegen den die EU-Kommission ein Artikel-7-Verfahren gestartet hatte. Das Verfahren kann zu einem Aussetzen der Rechte der EU-Mitgliedschaft führen, wie einem Entzug der Stimmrechte in den Ministerräten. Die derzeitige belgische Ratspräsidentschaft hatte ursprünglich vor, die Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn erst Ende Juni zu behandeln. Laut EU-Diplomaten wollte sie Warschau genügend Zeit für die geforderten Reformen geben.
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