F�nf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren sollen im deutschen M�lheim eine 18-J�hrige vergewaltigt haben . Ein 14-J�hriger wurde wegen Wiederholungsgefahr festgenommen. Doch die Beh�rden sind machtlos: Strafrechtlich k�nnen unter 14-J�hrige in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Verd�chtigen k�nnten bereits wieder in die Schule gehen.
� eine �hnliche Debatte. Rechtsanwalt und SVP-Politiker Valentin Landmann sagt, das Gesetz m�sse angepasst werden."Es ist ein neues Ph�nomen, dass schon 12-J�hrige ein Messer dabeihaben und bereit sind, Gewalt einzusetzen oder zu vergewaltigen." Bei Schwerstdelikten sei eine Behandlung nach dem Erwachsenenstrafrecht sinnvoll. Auch eine Erh�hung des Strafrahmens im Jugendstrafrecht sei eine sinnvolle Option.
Unter 15-J�hrige m�ssen bisher in der Schweiz nur mit einem Verweis oder einer pers�nlichen Leistung von zehn Tagen als Strafe rechnen. Einschneidender sind allerdings die Ma�nahmen, die verh�ngt werden k�nnen. So k�nnen Kinder etwa bei Privaten oder in entsprechende Einrichtungen untergebracht werden, letzteres gleich wie in �sterreich.Im Jugendstrafrecht gilt, dass der Schwerpunkt auf resozialisierende und erzieherische Ma�nahmen gelegt werden muss.
In �sterreich kommen allerdings noch"Spezialf�lle" hinzu. So ist eine Sonderbestimmung, dass Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Freiheitsstrafe f�r eine Verwaltungs�bertretung nicht verh�ngt werden darf. Und: War ein T�ter bei der Tat zwar �ber 14 Jahre alt, wird er aber als nicht reif genug angesehen, das Unrecht seiner Tat einzusehen, kann er auch nicht verurteilt werden. Die H�chststrafe im Jugendgerichtsgesetz betr�gt zehn Jahre Haft.
Kulturkreis abhängig. Importierte Kriminalität...danke Merkel, Faymann und Grüne.
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