Nachdem Kampfhund"Elmo" eine Joggerin tödlich angegriffen hat, sagt jetzt ein Gericht, dass sich die Halterin wieder Vierbeiner kaufen darf.Auch nach Monaten ist der blutige Vorfall noch immer im kollektiven Gedächtnis: Am 2. Oktober haben"Elmo" und zwei weitere Hunde in dem kleinen Ort Sebern bei Naarn eine Frau
"Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt die Untersagung der Hundehaltung in der Gemeinde Naarn großteils", wie es in einer Mitteilung nun heißt. Bedeutet: Die Linzer Einrichtung schmetterte die Beschwerde der 38-Jährigen teilweise ab. Ein grundsätzliches Halteverbot und ein Halteverbot nur für diese Hunderasse ist laut Gericht nicht zulässig:"Die Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehalteverbot bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht nach aktueller Gesetzeslage nicht."Anfang März musste sich die Angeklagte vor dem Linzer Landesgericht verantworten.
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