nach. Sie gelten nämlich für alle Personen, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Somit werden Einreisende aus Tirol faktisch erst in eineinhalb Wochen jenen aus anderen österreichischen Bundesländern gleichgestellt. Bis dahin gilt einesowie die Pflicht, schon an der Grenze einen negativen Coronatest vorzulegen. Bei Einreisen aus anderen Teilen Österreichs kann man den Coronatest auch nach der Einreise absolvieren und sich innerhalb von fünf Tagen freitesten.
, etwa für Lastwagenfahrer und Pendler in systemrelevanten Berufen, doch auch diese mussten einen negativen Coronatest vorlegen.
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