„Wir treten unseren Klienten auf Augenhöhe entgegen“, sagt Alexander Grohs vom Verein Neustart, hier bei einer gestellten Beratung.eit 1. September 2021 müssen sich Gefährder, gegen die ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen wurde, beraten lassen. Das Konzept wirkt.„Was mache ich überhaupt hier?“ Den Satz hört Alexander Grohs öfter von seinen Klienten.
Seit 1. September 2021 gibt es die verpflichtende Präventionsberatung. Ein Jahr danach haben der Verein Neustart, der in NÖ diese Beratungen durchführt, und die Landespolizeidirektion ein Resümee gezogen. Inhaltlich geht es um rechtliche Grundlagen, um die richtige Gesprächsführung mit Gewaltopfern sowie auch darum, diese Gespräche penibel zu protokollieren. „Wir erklären den Beamten, wie wir bei Neustart mit Gefährdern arbeiten und wie im Opferschutz gearbeitet wird. Es wird beispielsweise auch erörtert, warum Gewaltopfer sich oft nicht trennen können“, schildert Grohs.
Binnen fünf Tagen ab der Wegweisung müssen sich Gefährder bei Neustart melden. 84 Prozent tun das von sich aus. Wer sich weigert, bekommt eine Vorladung von der Strafbehörde. „Der Start in die Beratung ist oft schwierig“, sagt Grohs, „es ist ein Einschnitt.“
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