Seit 2014 sind in Österreich Drohnen über 250 Gramm genehmigungspflichtig. Seither wurden mehr als 10.000 Anträge von der zuständigen Austro Control bewilligt, Schätzungen zufolge sind gar bis zu 100.000 unbemannte Fluggeräte in Österreich im Umlauf. Ab 1. Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung.
In die erste Kategorie „offen“ werden"rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen", sagte Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt, Nutzer müssen sich ab dem nächsten Sommer registrieren und einen Online-Test bei der Austro Control absolvieren.
Für Drohnen der zweiten Kategorie,"spezifisch“, liegt ein mittleres Betriebsrisiko vor, hier ist eine Sichtverbindung mit dem Piloten nicht unbedingt gegeben. Der Betreiber muss für die Genehmigung eine Risikobewertung vorlegen. Als höchste Risiko-Kategorie gilt künftig"Zertifiziert". Das Regulativ ist noch in Ausarbeitung, das Risiko sei jedoch ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt, erläuterte Piber.
Furcht vor Einschnitt in Privatssphäre "Wo es nicht so gefährlich ist, gibt es künftig Erleichterungen, wo der Betrieb der Drohne gefährlich ist, gelten künftig Verschärfungen", konstatierte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit .
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