Am 1. April 2020 wurde eine gesetzliche Regelung eingeführt, die eine zehnmonatige Stundung von Kreditraten für finanziell in Not geratene Verbraucher vorsah. Weil es aber keine klare Aussage hinsichtlich der Sollzinsen gab, verlangten viele Banken in diesem Zeitraum trotzdem Sollzinsen. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes stellte Anfang 2022 klar, dass dies unrechtmäßig war.
Als auch der Verfassungsgerichtshof Ende 2022 bestätigte, dass die Gesetzesregelung verfassungskonform war, schritt der Verein für Konsumenteninformation zur Tat. Die größten österreichischen Kreditinstitute wurden aufgerufen, die Sollzinsen – etwa bei Krediten oder bei Überziehung des Kontorahmens – zu refundieren. Bis auf den Volksbanken-Verbund kamen alle Institute dieser Forderung auch nach.
Voraussetzung für eine Refundierung ist, dass Kreditnehmer in den zehn Monaten erhebliche Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie erlitten haben. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Ratenhöhe sowie dem Sollzinssatz ab und könnte laut Erfahrungen des VKI einige hundert bis mehrere tausend Euro betragen.
Folgende zum Volksbanken-Verbund gehörende Kreditinstitute haben sich nun zur Rückerstattung bereit erklärt:
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