Dabei sollten sie die"Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes" untersuchen."Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst", heißt es in der Vorlage.
In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des"kontaktarmen Urlaubs" im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die"Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes". Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.
Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein"Sonderprogramm des Bundes" für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn"die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen" sollte, wie es in der Vorlage heißt.
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