Deutscher Verfassungsschutz darf rechte AfD doch nicht beobachten

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Das Verwaltungsgericht Köln untersagt den Verfassungsschützern in Deutschland, die gesamte AfD im Verdachtsfall zu observieren.

Erleichterung bei der rechts-populistischen AfD in Deutschland: Sie gilt nun doch nicht offiziell als potenzielle Bedrohung für die Demokratie. Denn nichts anderes hätte die Entscheidung des Verfassungsschutzes vor wenigen Tagen bedeutet, die gesamte Partei mit ihren rund 32.000 Mitgliedern unter Rechtsextremismus-Verdacht zu stellen.

Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung waren im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr sollten die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet werden.

 

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