löschen. Der Anwalt der Hotelbesitzerin gab diese Gerichtsentscheidung am Freitag bekannt. Seine Mandantin habe den Mann verklagt, weil seine Kommentare den Anschein erweckten, sie sympathisiere mit demhatte bereits im Juli entschieden, dass der Tourist seine"diffamierenden" und"gegen das Gesetz verstoßenden" Kommentare löschen müsse. Daraufhin hatte der Hotelgast die Entscheidung angefochten.
Der Mann hatte auf den Portalen den Kommentar"Foto des Nazi-Opas im Eingang" hinterlassen, nachdem er in der Hotel-Lobby das Foto eines Soldaten in Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz gesehen hatte.Über seine Buchungsnummer habe ihn die Hotelbesitzerin auf dem Hotelportal identifizieren können, sagte der Anwalt. Vor Gericht argumentierte sie, dass es in
üblich sei, in Häusereingängen Fotos verstorbener Verwandter aufzuhängen. Das in der Lobby angebrachte Foto sei das einzige, das ihr von einem im
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