Der deutsche Altkanzler wollte gerichtlich durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Personal bezahlt.
Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Schröder war von 1998 bis 2005 deutscher Kanzler. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit. Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht.Das OVG sieht keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat.
Schröder kämpfte bereits in zweiter Instanz darum, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren. Vor dem Entzug des Büros durch den Bundestag war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidentenscharf kritisiert worden.
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