In Deutschland wird der Ruf nach einem Verbotsverfahren der AfD wieder lauter. Hierzulande wäre ein solcher Schritt nicht so leicht möglich – eine Debatte darüber aber wünschenswert, sagt Experte Peter Bußjäger.Umso lauter wird deshalb die Frage, wie man mit der Partei umgehen soll – und ob sie als Gefahr für die Demokratie nicht verboten werden soll. Geht das überhaupt? Und welche Konsequenzen hätte das?Möglich wäre ein Verbot durchaus.
Nein. Der Grund liegt darin, dass Deutschland seine Verfassung - das Grundgesetz - nach 1945 im Lichte der NS-Herrschaft beschlossen hat. Darin wurde ein Hinderungsmechanismus für ein Wiedererstarken extremistischer Parteien eingebaut. Österreich hingegen hat seine in dieser Hinsicht wertneutrale Verfassung aus dem Jahr 1920 behalten und nur um das Verbotsgesetz erweitert.
Verbotsgesetzes1947 ist möglich. Mit dem Gesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP aufgelöst, es regelt die Entnazifizierung und stellt jegliche Form der Wiederbetätigung - also eine Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus - unter Strafe.
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