Details der Corona-Verordnung: Fünf 'alte' Tests dürfen im April zusätzlich verwendet werden

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Bislang 'gebunkerte' Tests können zumindest im April zusätzlich verwendet werden - jedoch maximal fünf pro Person. Außerdem gibt es keine Test-Einschränkung in 'heiklen Settings'.

die Details regelnde Verordnung liegt nun vor

Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnern und Mitarbeitern auch Besuchern gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser. Klar ist weiters, dass symptomatische Personen kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450.Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre z.B. Wien der Meinung, symptomatische Personen sollen sich am besten über"Alles gurgelt" testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.

Wie das Ganze im jeweiligen Bundesland organisiert wird, obliegt diesem. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf"Alles gurgelt" zu setzen. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken.

 

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