vereinbart. Pensionisten mit Ausgleichszulage - in Österreich de facto die Mindestpension - erhalten 2023 ein Einkommensplus von rund 10,2 Prozent. Der Großteil der Pensionisten kommt nächstes Jahr auf etwa 8,2 Prozent mehr Einkommen. Das oberste Fünftel - ab 2.360 Euro Bruttopension - erhält die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung von 5,8 Prozent, Spitzenpensionen einen Pauschalbetrag. Darauf hat sich die Bundesregierung am Montag geeinigt.
Eine soziale Staffelung erfolgt über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung. Bis zu einer Bruttopension von 2000 Euro im Jahr 2023 beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, maximal 500 Euro. Bis 2500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung.Für die Bezieher von Ausgleichszulage - die am stärksten armutsgefährdete Gruppe - ergibt sich insgesamt ein Einkommensplus von 10,2 Prozent im kommenden Jahr.
Durch den gesetzlichen Anpassungsmechanismus erhalten Pensionisten auch über 2023 hinaus den vollen Teuerungsausgleich: Für die Pensionserhöhung 2024 wird die Inflation im Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 als Berechnungsbasis dienen. Dann werden die derzeit hohen monatlichen Teuerungsraten in die Berechnung der regulären Pensionserhöhung einfließen.
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