23.263,45 Euro � das soll nun das B�ndnis"Linz gegen Rechts" bezahlen. Denn am Bezirksgericht Linz wurde die �berparteiliche Plattform nun dazu verurteile Sch�den an einem Geb�ude zu bezahlen, die offenbar Teilnehmer an einer Demo, die das B�ndnis organisiert hat, verursacht haben."Ja das stimmt uns wurde nun auch das Urteil zugestellt", best�tigt Raffael Sch�berl, vom B�ndnis, einen entsprechenden Bericht des Stadtmagazins"linza.
Denn das Urteil k�nnte weitreichende Folgen haben. Die Richterin kommt n�mlich zu dem Schluss, dass Demo-Veranstalter daf�r sorgen m�ssen, dass es zu keine Sachbesch�digungen kommt.Im damaligen Fall wurde im Zuge der Demo gegen den Rechten Kongress in den Redouten S�len das Geb�ude Landstra�e 49 mit Farbe beworfen. Der Kaufm�nnische Verein und Josef-Chef G�nter Hager klagten und bekamen nun recht.
Im Urteil hei�t es:"Die Beklagten w�ren daher bereits zu Beginn der Versammlung am Bahnhofsplatz angehalten gewesen, die Personen der Demonstrantengruppe auf solche Gegenst�nde zu durchsuchen, sie zur Beseitigung ihrer Vermummung aufzufordern und widrigenfalls an der Teilnahme der Demonstration zu hindern."Geht das Urteil durch, so m�ssen Demo-Veranstalter k�nftig also noch mehr Sorge tragen und die Teilnehmer genau durchsuchen.
Super
Bravo, richtig so!
was in dem Artikel steht, stimmt *so* nicht. Wir haben kein case law system. Und Demonstrationen als 'geschlossene Veranstaltung' durchführen zu müssen wäre grundrechtlich nicht gedeckt.
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