Ein Bürgermeisterkandidat, der sagt, ich werde das Radwegenetz ausbauen und dafür unterstützt wird, kann in diese Bestimmung hineinfallen.Wer in seinem Leben einmal legal einen Politiker bestechen will, sollte sich beeilen. Noch ist es straffrei möglich, einem Bürgermeisterkandidaten Geld für ein zukünftiges Amtsgeschäft anzubieten – zum Beispiel für die Umwidmung eines Grundstücks.
Das wurde auch in einem ZIB 2-Interview mit ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Ende Oktober deutlich. Stocker bekräftigte zwar die Bereitschaft seiner Partei, das Korruptionsstrafrecht zu verschärfen, meldete aber Bedenken an. Das Justizministerium argumentiert auf profil-Anfrage gleich wie Koller. Und hält ausdrücklich fest, dass ein Bürgermeisterkandidat, der Spenden für Wahlversprechen bekommt, „nicht strafbar handelt – weder nach geltendem Recht, noch nach dem Entwurf“.
winter_jakob Noch so ein Dampfblauderer in der ÖVP.
WilfriedEmbach1 winter_jakob Volksteam liegt in d Meisterschaft an letzter Stelle. Wohlmeinende raten zu mehr Training. Volksteamtrainer erklärt allen, warum Training schädlich....
winter_jakob Spenden hat er nicht genannt.
winter_jakob Stocker ist Rechtsanwalt und kennt den Gesetzesentwurf. Seine Meinung als schlichtweg falsch zu qualifizieren, ist eine ziemliche Selbstüberschätzung des Profil.
winter_jakob Entweder kennt sich Stocker Null aus oder er verbreitet bewusst Falschinformationen. Typisch ÖVP Niederösterreich.
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