wurde vor Inkrafttreten der Covid-Gesetze veranlasst und lediglich in diesen vier Bundesländern angeordnet.
„Laut dem Epidemie-Gesetz haben die betroffenen Betriebe einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges“, sagt AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg zum KURIER. „Die Rechtslage ist aus unserer Sicht eindeutig, weil diese Schließungen nach demFür die betroffenen Betriebe würde das einen ordentlichen Batzen Geld bedeuten.
Doch die wenigsten Hoteliers und Pensionsbetreiber wissen, dass sie diesen Schadenersatzanspruch nach demFakt ist: In den vier Bundesländern wurden die Schließungsverordnungen nach demDaher geht AdvoFin von einem Schadenersatz-Anspruch für einen Zeitraum von rund 14 Tagen aus.wird auf 50.000 Euro geschätzt. „Bei mittelgroßen Hotels beträgt der Schaden sogar zwischen 300.000 und 500.000 Euro“, sagt Wüest.
Hochgerechnet mit einem durchschnittlichen Zimmerpreis von 80 Euro pro Nächtigung beträgt der Gesamtschaden 480 Millionen Euro.
ok, und dann von den Tirolern das zehnfache zurückklagen weil sie den Virus noch lustig weiterverbreitet haben!
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