in Spitälern und Altersheimen neu anstellen."In unseren Spitälern gibt es de facto eine Impfpflicht, da der Impfstatus vor einer möglichen Beschäftigung überprüft wird und ausständige Impfungen nachgeholt werden müssen", sagt derDieser Linie folgend will das Land Salzburg Neueinstellungen auch an eine zugelassene Impfung gegen Covid-19 knüpfen.
Die Impfpflicht für Neuzugänge wünscht sich Stöckl neben Spitälern und Altersheimen auch für Kindergärten und Schulen im Einflussbereich des Landes. Er lasse nun prüfen, ob das rechtlich möglich sei. Für rund 15.000 bereits aktive Mitarbeiter der Landesspitäler und Altersheime sieht Stöckl keine Möglichkeit, eine Covid-19-Impfung vorzuschreiben. Das wäre ein"zu starker Eingriff ins Privatleben".
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