Mit 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die ab 15. November dann zu einer 2,5G-Regel wird. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14.
Und ab diesem Datum reicht laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein auch kein Antigen-Test mehr, Ungeimpfte müssen dann einen aktuellen negativen PCR-Test mitführen .\nArbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
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