Das nun mehr sogenannte Konjunkturstärkungsgesetz 2020 kann erst seit Montag bis Freitag begutachtet werden. Für Bauern sind unter anderem eine Dreijahresverteilung für Gewinne und Erleichterungen rund ums klimawandelbedingt viele Schadholz vorgesehen. Die Grenze zur Buchführungspflicht wird erhöht.
So sollen künftig drei von bisher sechs Gründen entfallen, die zur Vollpauschalierung geführt haben. Es bleibt ein Einheitswert von 75.000 Euro, der nicht überstiegen werden darf, ein Umsatz von 400.000 Euro oder die Bewirtschaftung von 0,6. Die Grenzen von 60 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, höchstens 120 Stück Vieh und 10 ha Intensivobstbau fallen weg.
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