Das Urteil ist die Spitze mehrerer Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Wochen. Der KURIER hat den Überblick, welche Corona-Strafen hinfällig sind – und warum.
Mindestabstand Der Grund für das jüngste Urteil des VGW ist der Wortlaut des Covid-Gesetzes und der darauf fußenden Verordnung des Gesundheitsministeriums. Der verbot lediglich das Betreten öffentlicher Orte ohne Mindestabstand zu Personen aus fremden Haushalten. Nicht die Rede war hingegen vom Verweilen im öffentlichen Raum, wie das Gericht argumentiert.
Zur Erinnerung: Damals hieß es seitens der Regierung, dass die eigenen vier Wände nur verlassen werden dürfen, um zu arbeiten, anderen zu helfen und um Besorgungen oder Bewegung an der frischen Luft zu machen. Es gab jedoch nie eine gesetzliche Ausgangssperre. Demnach hätte man das Zuhause stets aus jedem Grund verlassen dürfen.
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