Wien.
Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Das hat der Sozialausschuss des Nationalrats am Donnerstag auf Initiative der Koalitionsparteien mit breiter Mehrheit beschlossen. Lediglich die NEOS stimmten gegen die Gesetzesnovelle, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme aufgrund der Corona-Pandemie.
In den Erläuterungen zum Antrag steht, dass beispielsweise Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen und Kindergärtnerinnen von der Regelung profitieren. Auch Lehrerinnen können demnach teilweise betroffen sein. Ein fallweises Berühren während der Arbeit sei aber nicht umfasst.
Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Das zeichne sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab, hieß es.
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