Causa Kinderwunschklinik: Prozess endete mit Unzuständigkeitsurteil

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Ein durchaus ungewöhnliches Ende hat am Mittwoch in Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten genommen. Gericht Prozess Kinderwunschklinik Österreich

Ein durchaus ungewöhnliches Ende hat am Mittwoch in Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten genommendass der Beschuldigte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt werden sollte.

Der Strafrahmen beträgt im äußersten Fall bis zu 15 Jahre, zuständig ist ein Schöffensenat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.. Grund dafür ist der Tod einer 32-Jährigen infolge einer am 3. Juni in einer Badener Kinderwunschklinik durchgeführten Follikel-Punktion . Bei zwei am selben Tag in der privaten Einrichtung behandelten Frauen im Alter von 31 und 35 Jahren kam es ebenfalls zu Komplikationen.

. Wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag erklärte, hatte der Beschuldigte am Tag davor in einer Wiener Klinik ein mit dem Stoff befülltes Fläschchen verwendet. Anstatt es - wie üblich - danach zu entsorgen, transportierte der Angeklagte das bereits geöffnete Gebinde mit nach Hause und lagerte es dort im Kühlschrank.

"Dieses Fläschchen hat er am 3. Juni wieder mitgenommen in die Babywunschklinik", schilderte der Vertreter der Anklagebehörde."Das war Zufall, Schicksal für mich. Das war blöd", gab der Anästhesist zu Protokoll. Propofol zu nutzen, das sei für ihn über 30 Jahre hinweg"nie ein Problem" und eigentlich"so wie Fahrrad fahren" gewesen, betonte der Arzt.

Vor einer weiteren Anklage bedürfe es zudem einer Aufarbeitung"einer Vielzahl" weiterer möglicher Körperverletzungen von Patienten, die davor so behandelt worden sein könnten, betonte der Richter. Während die Verteidigung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegte, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

 

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