) mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Bei den Anträgen ging es um eine angebliche Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen.
Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe. Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.
Laut VfGH spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.
Grasser und weiteren Angeklagten wurde im Buwog-Prozess vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Mio. Euro privatisiert wurden. Die Ermittlungen zur Buwog-Causa starteten 2009, erst 2016 gab es eine Anklage, 2020 fielen die Urteile.
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