Diese Anordnung sei für einen Vollzug zu unbestimmt, meint der vom Kanzleramt als"Anwalt der Republik" beigezogene Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Er sei immer für eine Aufklärung eingetreten, aber diese habe"rechtsrichtig" zu erfolgen.
Dies haben Peschorn und Kanzleramts-Generalsekretär Bernd Brünner am Mittwoch Vertretern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei einem Treffen mitgeteilt. Zur Einigung über die weitere Vorgangsweise ist man dabei allerdings nicht gekommen. Peschorn legte - wie er im Gespräch mit der APA berichtete - die juristischen Argumente vor, die aus seiner Sicht einen Vollzug der Anordnung unmöglich machen.
Peschorn hält diese Anordnung mangels ausreichender Determinierung, welche konkreten Daten sichergestellt werden sollen, für nicht vollziehbar. Der Anordnung sind weder Namen noch Kommunikationsbeziehungen zu entnehmen. Sicherstellungs-Anordnungen - die die Grundlage für die Ausübung von behördlicher Zwangsgewalt sind - müssten vorgeben, was von wem genau sicherzustellen ist, zumal Betroffene, deren persönliche Rechte berührt sind, von der Sicherstellung ihrer Daten informiert werden müssten. Bei der Strafverfolgung sei auch weiterhin das Amtsgeheimnis zu wahren, das nur auf Grundlage einer gesetzlichen Anordnung durchbrochen werden könne.
Der richtige Weg wäre, ist der"Anwalt der Republik" überzeugt, dass die Beweiserhebung so ausreichend konkretisiert wird, dass dieser auch mittels Amtshilfe rasch und vollständig vom Kanzleramt nachgekommen werden kann.
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