Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellungen Minderjähriger ist am Mittwoch ein 50-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Strafvollzug in Deutschland habe er eine Therapie gemacht, diese nach seiner Freilassung in Österreich aber nicht fortgesetzt. Warum er sich dann wieder Minderjährigen genähert habe, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. „Die Sucht“, antwortete der Angeklagte. Staatsanwältin Karin Schweiger hatte die Einweisung in die Anstalt gefordert. Es handle sich nicht um irgendein Delikt, es gehe um massive Eingriffe in die körperliche Integrität von Kindern, sagte sie. Auch Kinderpornografie sei kein Kavaliersdelikt. Gäbe es keine Interessenten für so etwas, gäbe es auch kein entsprechendes Angebot. Der Verteidiger sprach sich nicht gegen die Einweisung aus.
Es sei in zumindest drei Fällen das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs verwirklicht, dazu kommen mehrere Vergehen, nämlich das oftmalige Herunterladen kinderpornografischen Bildmaterials, sagte die Richterin. Mildernd könne sie nur das Geständnis werten. „Sie wissen um Ihre Neigung.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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