„Wir erfinden das Rad nicht neu“, antwortete Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag auf die Frage, wie denn nun die konkreten Ausgangsregelungen aussehen werden. Die Beschränkungen - sie gelten von 0 bis 24 Uhr - dürften somit jenen gleichen, die die Österreicher aus den früheren harten Lockdowns kennen. Freitagnachmittag tauchte schließlich ein Entwurf der Verordnung in Medien auf.
Die Wohnung verlassen darf jedermann zur Abwendung einer Gefahr , zur Betreuung und Hilfe unterstützungswürdiger Personen und um zur Arbeit, Schule, Lehrstelle oder Uni zu gehen, wobei die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz aufrecht bleibt. Erlaubt ist auch das Versorgen von Tieren oder den Hund auszuführen. Arztbesuche, Behördenwege oder Gerichtstermine sind zulässig. Gestattet wird ausdrücklich, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen oder zur Teststraße zu gehen.
Ausgenommen von dieser Beschränkung waren engste Familienangehörige sowie nicht im selben Haushalt lebende Partner.Während in Österreich die Hotellerie schließt, haben andere Länder ihre Hotels offen, auch Fluglinien bieten von österreichischen Flughäfen weiter Flüge an. Bisher war jedoch die Lesart so: Der Antritt eines Auslandsurlaubs gehört nicht zu den berühmten Gründen, die eigenen Wohnung zu verlassen.
Ganz einfach: wann immer ich das möchte. lockdown lockdownfueralle
Ich würde sagen,wann immer ich will. Die Coronaanzeigen taugen zum A abwischen. Weiß doch mittlerweile jeder.
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