Ärztekammer: 'Telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich' | Kleine Zeitung

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Mit dem heutigen Ende der Corona-Quarantäne wurde die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt - allerdings nur für Coronakranke, betont das Gesundheitsministerium. Die Ärztekammer sieht das anders.

Wenn der Hausarzt mitmacht, ist eine telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglichAm heutigen Montag endete für 101.174 laborbestätigt aktiv mit Corona infizierte Menschen in Österreich die Quarantäne. Für sie und alle ab heute positiv getesteten Personen gilt stattdessen eine Verkehrsbeschränkung, sie dürfen mit Maske beinahe überall hingehen - auch in die Arbeit.

Wer sich mit Corona krank fühlt und daher nicht arbeiten gehen kann, muss sich daher seit heute krankmelden und braucht in der Regel eine Bestätigung eines Arztes oder einer Ärztin. Dafür wurde die telefonische Krankmeldung wieder eingesetzt. Wie das Gesundheitsministerium betonte aber nur für Corona-Patientinnen und -Patienten.

In den übrigen Ländern obliege die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt."Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist", sagt Wutscher. In einzelnen Fällen werde es natürlich auch weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen.

Die telefonische Krankmeldung sei aber"eine hervorragende Maßnahme", um mögliche Ansteckungen zu vermeiden, so Wutscher. Ärztinnen und Ärzte seien damit"selbstverständlich jederzeit äußerst verantwortungsbewusst umgegangen – schließlich kennen sie ja ihre Patientinnen und Patienten auch am besten".

Die ÖGK teilte der APA auf Anfrage mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits per"Obmannverfügung" geregelt sei - und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen.

 

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