sollen die in den vergangenen Jahren immer schlimmer gewordenenEin Arzt darf demnach maximal einen anderen anstellen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten zwei. Die Versicherung rechnet die Leistungen mit dem Vertragsarzt ab, der angestellte Arzt erhält das zwischen ihm und dem Dienstgeber vereinbarte Entgelt.
Als angestellter Arzt wird es auch möglich sein, in einem Teilzeit-Verhältnis zu arbeiten: „Wir wissen, dass vor allem junge Kolleginnen und Kollegen dem System oft verloren gehen, weil sie zu wenig attraktive Teilzeitarbeitsmodelle vorfinden“, sagtJohannes Steinhart, ÄrztekammerZumindest im niedergelassenen Bereich stünde nun eine „attraktive Alternative“ zur Verfügung."Zum Beispiel im Falle eines Wiedereinstiegs nach einer Karenz", sagt.
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