Arzt half Studentin beim Sterben: 3 Jahre Haft wegen Totschlags

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Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage.

Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage.Ein Berliner Arzt ist im Prozess zu einem umstrittenen Sterbehilfe-Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags schuldig.

Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte Richter Mark Sautter.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einlegt.

Die Studentin der Tiermedizin hat nach dem Urteil Anfang Juni 2021 Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht - und starb wenig später.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger im Plädoyer kritisiert, dass es keine gesetzliche Regelung gibt.

Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in einem früheren Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. In dem Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt. Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der Bundesgerichtshof später bestätigte.

 

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