Nun ist es also tatsächlich passiert: Mit 19. Juni hat die Volkspartei - oder genauer: die für sie tätige Kanzlei Suppan/Spiegl/Zeller bei der"Die Angezeigte hat sich durch ihre Zustimmung im Umweltrat am 17.6.2024 über die einheitlichen Stellungnahmen der Bundesländer entgegen ihrer verfassungsgesetzlichen Bindung gemäß Art.
"Aufgrund des Sachverhaltes liegt der Verdacht nahe, dass der Straftatbestand"Missbrauch der Amtsgewalt" erfüllt ist, da die Angezeigte als Bundesministerin und sohin funktionell als"Beamtin" wissentlich ihre Befugnis missbräuchlich ausgeübt hat." Die von der Ministerin eingeholten Rechtsgutachten können Gewessler laut ÖVP insofern nicht"exkulpieren" als sie vorab sowohl um die Stellungnahme der Bundesländer als auch vom fehlenden Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium wusste - die"Wissentlichkeit" sei unumstritten.Die prinzipielle Herausforderung, die beim Delikt des Amtsmissbrauchs und so auch im Falle von Leonore Gewessler schlagend wird, besteht darin, dass die Justiz einenachweisen muss.
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