„Anleitung“ zur Kündigung im Krankenstand? Kritik von Krebshilfe

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Die Krebshilfe ist alarmiert: Auf der Website der Wirtschaftskammer werde detailliert erklärt, wie man jemanden im Krankenstand kündigen könne – auch wenn dieser sich im Krankenhaus befinde....

Die Krebshilfe ist alarmiert: Auf der Website der Wirtschaftskammer werde detailliert erklärt, wie man jemanden im Krankenstand kündigen könne – auch wenn dieser sich im Krankenhaus befinde. Inzwischen ist die entsprechende Seite auf der WKO nicht mehr abrufbar.

Die Österreichische Krebshilfe kritisiert in einer Aussendung eine „Anleitung“ zur Kündigung, die sie auf der Website der Österreichischen gefunden hat. In dieser werde dargelegt, wie Arbeitnehmer rechtskonform gekündigt werden können, auch wenn sie sich im Krankenstand befinden, sogar, wenn diese im Krankenhaus sind. So heiße es etwa: „Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden.

Das Sozialministerium erkläre sich unzuständig, heißt es im Ö1-„Journal um acht“, das Arbeitsressort will keine Änderung und die Wirtschaftskammer betont: Sie empfehle keineswegs die Kündigung von Kranken.

 

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