im Zug eines Gewaltexzesses mit nicht weniger alsvor Geschworenen verantworten. Eine entsprechende Anklage wurde beim Landesgericht eingebracht. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterbringung des Jugendlichen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, weil die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter ihn aufgrund einer Persönlichkeitsstörung alseinstuft.
Nachdem die Teenager zusammen gekommen waren, soll der Bursch bald damit begonnen haben, seine neue Freundin zu kontrollieren. Er sah es nicht gern, wenn sie nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach. Er wollte ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Im Sommer 2019 löste sie die Beziehung, gab dem Burschen im November dann aber eine"zweite Chance". Er zog aus der Beziehungs-Pause keine Lehre.
Zusätzlich soll der mittlerweile 17-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterbringung des Jugendlichen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, weil die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter ihn aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich einstuft.
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