Seit 1991 fährt Franz Gruber , Amtsleiter von Burgkirchen in Oberösterreich, stolz mit seinem Wunschkennzeichen „BR FG 1“ herum. Nun muss er sich neue Taferl zulegen, denn laut Verordnung könnte „FG“ auch als „Führers Geburtstag“ interpretiert werden - und gilt damit laut Erlass als „anstößige Buchstabenkombination“.
Der Braunauer Bezirkshauptmann Gerald Kronberger bestätigt auf „Krone“-Anfrage: „Aufgrund des Erlasses des Verkehrsministeriums vom 23. 7. 2015 war eine Verlängerung des betreffenden Wunschkennzeichens gemäß § 48a Abs. 2 Kraftfahrgesetz nicht mehr möglich, da die Ziffernkombination FG in diesem Erlass konkret aufscheint.“Tatsächlich wird im Erlass „FG“ als „Führers Geburtstag“ interpretiert.
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