Airbnb und Co: Wien bremst touristische Kurzzeitvermietung ein

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Wer seine Wohnung ab 1. Juli länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten will, braucht nun überall in der Stadt eine Bewilligung.

Wer seine Wohnung ab 1. Juli länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten will, braucht nun überall in der Stadt eine Bewilligung.

Bisher gab es in Wien nur ein Limit: Seit 2018 dürfen Wohnungen in Gebieten, die als Wohnzonen ausgewiesen sind, nicht gewerblich vermietet werden. „Hier geht es um eine echte Mobilisierung von leer stehenden Wohnungen, die ausschließlich dazu verwendet werden, an Touristen untervermietet zu werden“, sagt WohnbaustadträtinDas bedeutet aber auch, dass sich die Vermieter der bisherigen Wohnungen nun um eine Bewilligung, die dann fünf Jahre gilt, bemühen müssen.. Die meisten davon im Bezirk Landstraße, gefolgt von Favoriten und Rudolfsheim-Fünfhaus.

Aber auch dann sind es noch relativ wenige Wohnungen. Derzeit werden in Wien rund 11.000 Wohnungen kurzzeitvermietet. Bleibt also die Frage: Warum werden nicht mehr Anträge gestellt?und Miteigentümer einer Liegenschaft“ zu bekommen. Denn die ist für eine Bewilligung nötig. 55 Anträge seien von den Vermietern bereits zurückgezogen worden. Die meisten aufgrund der fehlenden Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

 

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