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Fellner legte gegen dieses Urteil Berufung ein, welcher das Oberlandesgericht Wien aber nicht Folge gab. Der Vorwurf an einen Politiker, er ziehe los, um eine Rede vor nationalsozialistisch gesinntem Publikum zu halten, erfülle die Tatbestände der, heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil. Für eine derart wertende Äußerung sei nicht einmal ein"dünnes Tatsachensubstrat" nachgewiesen.
Fellner selbst reagierte auf APA-Anfrage verwundert. Nicht nur der FPÖ fehle der Humor, sondern offenbar auch der österreichischen Justiz, kommentierte er die Entscheidung. Er will, wenn möglich, den Widerruf in seiner Live-Sendung an jenem Jahrestag veröffentlichen, wie vor einem Jahr die beklagten Aussagen - nämlich am Faschingsdienstag. Und:"Ich werde versuchen, es halbwegs auf FPÖ-Niveau zu bringen.
Derartige Vergleiche haben die Freiheitlichen beim diesjährigen politischen Aschermittwoch kommende Woche übrigens nicht zu fürchten. Aufgrund der Coronapandemie findet dieser nämlich in rein digitaler Form im Internet statt.
Dieser senile Fellner ist eh untragbar
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