Der KURIER berichtet verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall der Tötung eines achtjährigen Buben durch seinen Vater vor neun Jahren in einer Schule in St. Pölten entschieden.
Die Causa wurde von der Mutter des Kindes an den EGMR in Straßburg herangetragen. Dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Verweis der Rechtssache an die Große Kammer wurde stattgegeben. „Eine Premiere“, so der Bundesverband der Gewaltschutzzentren, der laut der Aussendung auch eine Stellungnahme als Drittpartei abgab, „wurde doch bis dahin kein Fall häuslicher Gewalt gegen Österreich vor der Großen Kammer verhandelt“.
„Eine umfassende Risikobewertung bedarf einer differenzierteren Prüfung der bekannten und hinlänglich erforschten Risikofaktoren in Zusammenhang mit schwerer häuslicher Gewalt als es die Prüfung bei Ausspruch eines polizeilichen Betretungsverbotes vorsieht“, wurde betont. „Vor allem besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass die Gefährdungsprognose beim Betretungsverbot das Risiko weiterer Gewalt beschreibt, wohingegen die Einschätzung des Risikos für eine schwere Gewalttat bis hin zum Mord die Prüfung darüber hinausgehender Risikofaktoren verlangt.“ Der EGMR habe es auch nicht als problematisch aufgezeigt, „dass seitens der Staatsanwaltschaft keine eigenständige Gefährdungseinschätzung vorgenommen worden war“.
Auch hier sieht der Bundesverband „das Problem, dass Polizei und Behörden fälschlicherweise davon ausgehen, dass Kinder nicht gefährdet sind, wenn der Mann vorwiegend oder ausschließlich gegenüber der Frau gewalttätig ist oder Drohungen ausspricht“. Gewalttätige Männer wüssten, dass für ihre Partnerinnen die Kinder das Wichtigste seien, und würden diese töten, um ihre Partnerin zu treffen.
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