Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten
. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verbotenZelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet . Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.ist Zelten und Übernachten für den „Fußwanderverkehr“ im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.
übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Zwar sichert das Forstgesetzes jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird.
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