Karlsruhe setzt hohe Hürden für den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung - aber es formuliert kein Veto: Die Polizei darf auch mit Computer und KI auf Verbrecherjagt gehen. W_Janisch
an der Reihe: Erstmals befasst sich ein Karlsruher Urteil ausführlich mit ihren Risiken und Nebenwirkungen in der polizeilichen Ermittlungsarbeit - und trifft Schutzvorkehrungen für die Zukunft.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Normen nun für unverhältnismäßig und damit grundgesetzwidrig erklärt; Hessen hat bis Ende September Zeit zur Korrektur, der Hamburger Paragraf ist von sofort an nichtig.
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