Lufthansa: EU-Gericht erklärt Corona-Hilfen für nichtig

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In der Pandemie standen bei der größten deutschen Airline Zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Bundesregierung legte ein riesiges Hilfspaket auf. Doch das hätte die EU-Kommission nach Ansicht der Richter nie genehmigen dürfen.

. Gegen das Urteil können allerdings noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof - das wäre die zweite Instanz - eingelegt werden.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. Zehntausende Arbeitsplätze standen auf dem Spiel. Daher unterstützte die damalige CDU/CSU-SPD-Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wurde.

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